Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
0641 - 952 0511 kostenfrei & unverbindliche telefonische Beratung

Pflegehilfsmittel im Alltag

Was ist die Pflegebox? 

Die PIA- Pflegebox besteht aus Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Handschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen. Es handelt sich um eine von den Pflegekassen finanzierte Maßnahme, die dazu beiträgt, Sie als pflegebedürftige oder pflegende Person in Ihrem Alltag zu unterstützen.

In 3 Schritten zu Ihrer PIA Box

1. Pflegehilfsmittel auswählen 
2. Antrag online ausfüllen 
3. kostenfreie Lieferung zu Ihnen nach Hause

Mehr Informationen

Unsere Farbvielfalt bei Handschuhen und Mundschutz

Bei uns gibt es nicht nur bunte Handschuhe, sondern auch Mundschutz in vielen verschiedenen Farben – somit ist für Abwechslung und Farbe gesorgt.

Qualität ohne Kompromisse 

Seit mehr als 30 Jahren schenken Kliniken und Arztpraxen uns ihr Vertrauen und verlassen sich täglich auf die Qualität unserer Hygieneprodukte von Peppler. Profitieren auch Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung und nutzen Sie unsere professionellen Produkte in der Pflege zuhause. 

Unsere Produkte haben sich nicht nur über viele Jahre im medizinischen Alltag bewährt, sie erfüllen höchste Standards und sind selbstverständlich geprüft und zertifiziert. Holen Sie sich jetzt die Professionalität direkt nach Hause – für ein gutes Gefühl im Alltag und mehr Sicherheit bei der Pflege in den eigenen vier Wänden.

Pflegeboxwissen

Die PIA- Pflegebox besteht aus Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Handschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen. Es handelt sich um eine von den Pflegekassen finanzierte Maßnahme, die dazu beiträgt, Sie als pflegebedürftige oder pflegende Person in Ihrem Alltag zu unterstützen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben nach § 40 SGB XI Anspruch darauf.

Das entscheiden Sie selbst nach Ihrem persönlichen Bedarf. Es handelt sich um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie haben die freie Auswahl, aus dem gesamten Produktsortiment – bis zu 42 Euro monatlich.

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Oberflächen
  • Desinfektionsmittel für Haut und Hände
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • FFP2 Masken
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzschürzen
  • Schutzservietten

Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI Pflegebedürftige haben für die Pflege im häuslichen Umfeld nach § 40 Abs 1 und 2 SGB XI Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad (1–5) nach §§ 14, 15 SGB XI vor.
  • Die Pflege erfolgt zu Hause, also in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
  • Die Pflege wird durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen übernommen.
· Pflegehilfsmittel können bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Wir übernehmen gerne die Formalitäten für Sie. zum Antrag Kein Anspruch besteht, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus untergebracht sind

Die Pflegebox wird in der Regel monatlich geliefert. Dadurch ist sichergestellt, dass die Pflegehilfsmittel regelmäßig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Für Pflegebedürftige ist die Pflegebox kostenfrei. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Höhe von 42 Euro pro Monat. Wir achten darauf, dass dieser Betrag nicht überschritten wird und es für Sie kostenfrei bleibt.

Für Privatversicherte: Auch hier besteht der Anspruch auf eine volle Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel bis 42 Euro pro Monat. Sie müssen jedoch die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Ja. Den Antrag auf eine Pflegebox kann der Pflegebedürftige selbst stellen, aber auch ein Angehöriger, gesetzlicher Vertreter oder ein ambulanter Pflegedienst. Als Ihr Anbieter von Pflegeboxen übernehmen wir die Antragstellung direkt bei der Pflegekasse.
zum Antrag