Pflegeboxwissen
Auf unserer Seite Pflegeboxwissen finden Sie viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die Beantragung, Bestellung und Änderung Ihrer PIA-Pflegebox. Somit können Sie sich direkt darüber informieren, auf welchem Weg Sie unsere hygienischen Verbrauchsartikel beziehen können, damit diese Ihnen die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, so können Sie uns telefonisch unter der 0641-95205 11 oder per E-Mail an info@piapflegebox.de kontaktieren.
Allgemeine Informationen und Anspruchsgrundlage
Pflegeboxen sind ein Angebot von Pflegekassen auf der Grundlage des § 40 SGB XI. Dieses Gesetz besagt, dass pflegebedürftige Menschen mit dem Pfelgegrad 1-5 monatlich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in der Form von hygienischen Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen haben. Diese sollen die pflegebedürftigen und pflegenden Personen bei ihrem Alltag im häuslichen Umfeld unterstützen.
Unsere PIA-Pflegebox soll Ihnen die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern
und Sie bei der Einhaltung von Hygienestandards unterstützen.
In unserem Portfolio finden Sie eine große Auswahl an verschiedenen Pflegehilfsmitteln, die Ihnen als pflegende Person und pflegebedürftige Person den Alltag erleichtern und ihn bunter gestalten.
In unserem Portfolio finden Sie eine große Auswahl an verschiedenen Pflegehilfsmitteln, die Ihnen als pflegende Person und pflegebedürftige Person den Alltag erleichtern und ihn bunter gestalten.
Die gesetzliche Grundlage bietet der § 40 SGB XI. Demnach haben Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld nach § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI gepflegt werden Anspruch auf die so genannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hierbei geht es zum einen um die Untersützung bei der Erhaltung der selbstständigen Lebensführung, aber auch der Erleichterung bei der Pflege durch Bezugspersonen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann:
Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Pflegebox, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder in einem Krankenhaus bzw. einer Rehaklinik untergebracht sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann:
- Vorliegen eines Pflegegrads 1-5
- Die Pflege erfolgt zu Hause, also in einer Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Pflegebox, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder in einem Krankenhaus bzw. einer Rehaklinik untergebracht sind.
Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht man hygienische Produkte zur einmaligen Verwendung. Diese Verbrauchsartikel sollen den Alltag der häuslichen Pflege unterstützen und erleichtern.
Das Sortiment für unsere PIA-Pflegebox umfasst daher z.B.
Das Sortiment für unsere PIA-Pflegebox umfasst daher z.B.
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Haut- und Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
Inkontinenzeinlagen, auch als Vorlagen oder Binden bezeichnet und Windeln zählen leider nicht zu den Pflegehilfsmitteln, die wir mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können. Bei einer Bestellung müssten Sie die Kosten für solche Produkte selbst übernehmen, da Sie nicht in dem Budget der Pflegekassen von 42 EUR verrechnet werden können. Daher haben wir diese Hygieneartikel nicht in unserem Sortiment.
Welche Produkte unter die Kategorie der Pflegehilfsmittel fallen, wird von dem GKV-Spitzenverband in dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis festgelegt und liegt somit außerhalb unseres Einflussbereichs.
Welche Produkte unter die Kategorie der Pflegehilfsmittel fallen, wird von dem GKV-Spitzenverband in dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis festgelegt und liegt somit außerhalb unseres Einflussbereichs.
Ja, eine private Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.) muss mindestens zu einem gewissen Umfang in die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person involviert sein, damit der Anspruch auf den Bezug einer Pflegebox mit hygienischen Verbrauchsmaterialien besteht. Dies ist in der Rechtsgrundlage in § 40 SGB XI festgehalten. Hier heißt es, dass die 42 EUR Pauschale pflegende Angehörige entlasten soll. Das Gesetzt geht davon aus, dass die private Pflegeperson Schutz- und Hygienematerialien benötigt, um eine sichere Pflege im häuslichen Umfeld gewährleisten zu können. Dieser Bedarf fällt nicht an, wenn man sich ausschließlich selbst versorgt oder die Versorgung vollständig durch gewerbliche Pflegedienstleister übernommen wird.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Angehörigen intensiv in die Pflege eingebunden sind. Ebenfalls müssen sie nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person wohnen.
Wichtig ist, dass die private Pflegeperson formal bekannt ist und tatsächlich in einem gewissen Umfang unterstützt (z. B. beim An-/Auskleiden, der Körperpflege oder beim Haushalt). Anderenfalls werden die Anträge auf die Beziehung einer Pflegebox rechtmäßig von den Pflegekassen abgelehnt.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Angehörigen intensiv in die Pflege eingebunden sind. Ebenfalls müssen sie nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person wohnen.
Wichtig ist, dass die private Pflegeperson formal bekannt ist und tatsächlich in einem gewissen Umfang unterstützt (z. B. beim An-/Auskleiden, der Körperpflege oder beim Haushalt). Anderenfalls werden die Anträge auf die Beziehung einer Pflegebox rechtmäßig von den Pflegekassen abgelehnt.
Grundsätzlich bilden Ihre Krankenkasse und Ihre Pflegekasse eine organisatorische Einheit. Dies kann jedoch schnell für Verwirrung sorgen.
Ihre Pflegekasse ist verantwortlich für die Abrechnung der Pflegehilfsmittel und stellt die Pauschale von monatlich 42 EUR zur Verfügung. Sie dient der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Hygiene und der Selbstständigkeit.
Wenn Sie Ihren Antrag für die Pflegehilfsmittel stellen, brauchen Sie dennoch die Versicherungsnummer Ihrer Krankenkasse. Dies liegt daran, dass Ihre Pflegekasse auf den gleichen Stammdatensatz zugreift, wie auch Ihre Krankenkasse und die Versicherungsnummer somit für beide Kassen identisch ist. Ihre Krankenkasse hingegen übernimmt den Bereich der medizinischen Versorgung und ist nicht in den Bereich der Pflegehilfsmittel involviert.
Ihre Pflegekasse ist verantwortlich für die Abrechnung der Pflegehilfsmittel und stellt die Pauschale von monatlich 42 EUR zur Verfügung. Sie dient der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Hygiene und der Selbstständigkeit.
Wenn Sie Ihren Antrag für die Pflegehilfsmittel stellen, brauchen Sie dennoch die Versicherungsnummer Ihrer Krankenkasse. Dies liegt daran, dass Ihre Pflegekasse auf den gleichen Stammdatensatz zugreift, wie auch Ihre Krankenkasse und die Versicherungsnummer somit für beide Kassen identisch ist. Ihre Krankenkasse hingegen übernimmt den Bereich der medizinischen Versorgung und ist nicht in den Bereich der Pflegehilfsmittel involviert.
Bestellung und Beantragung
Die Bestellung Ihrer gewünschten Hygieneartikel in unserem PIA-Shop ist ein unkomplizierter Prozess.
Im ersten Schritt wählen Sie die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 EUR aus, die Sie in Ihrer Pflegebox erhalten möchten.
Anschließend geben Sie in einem Antrag Ihre persönlichen Daten an und leisten eine digitale Signatur.
Dieser Antrag ist nur bei der erstmaligen Bestellung erforderlich und wird anschließend von uns an Ihre Pflegekasse übermittelt. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt, stellen wir Ihre persönliche Pflegebox zusammen und lassen diese direkt an Sie ausliefern.
Mit der Abrechnung haben Sie keine Berührungspunkte– die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie privat versichert sind. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: „Muss ich die Rechnung selbst an die Pflegekasse übermitteln?“
Sobald Sie die Pflegebox einmal bei PIA bestellt haben, liefern wir Ihnen diese monatlich im gleichmäßigen Turnus direkt an Ihre Haustür.
Im ersten Schritt wählen Sie die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 EUR aus, die Sie in Ihrer Pflegebox erhalten möchten.
Anschließend geben Sie in einem Antrag Ihre persönlichen Daten an und leisten eine digitale Signatur.
Dieser Antrag ist nur bei der erstmaligen Bestellung erforderlich und wird anschließend von uns an Ihre Pflegekasse übermittelt. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt, stellen wir Ihre persönliche Pflegebox zusammen und lassen diese direkt an Sie ausliefern.
Mit der Abrechnung haben Sie keine Berührungspunkte– die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie privat versichert sind. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: „Muss ich die Rechnung selbst an die Pflegekasse übermitteln?“
Sobald Sie die Pflegebox einmal bei PIA bestellt haben, liefern wir Ihnen diese monatlich im gleichmäßigen Turnus direkt an Ihre Haustür.
Für sich selbst haben sie monatlich Anspruch auf eine Pflegebox im Wert von 42 EUR ab Pflegegrad 1.
Sofern Sie mehrere Angehörige pflegen, die Anspruch auf eine Pflegebox haben, können Sie mehrere Bestellungen für die individuellen Pflegebedürftigen abschließen. Dafür müssen Sie bei der initialen Bestellung jeweils einen gesonderten Antrag für die zu pflegenden Personen ausfüllen und können im Anschluss die verschiedenen Boxen über Ihren PIA-Account verwalten.
Sofern Sie mehrere Angehörige pflegen, die Anspruch auf eine Pflegebox haben, können Sie mehrere Bestellungen für die individuellen Pflegebedürftigen abschließen. Dafür müssen Sie bei der initialen Bestellung jeweils einen gesonderten Antrag für die zu pflegenden Personen ausfüllen und können im Anschluss die verschiedenen Boxen über Ihren PIA-Account verwalten.
Nein, alle gesetzlichen Pflegekassen sind gemäß § 40 SGB XI dazu verpflichtet, die Monatspauschale von 42 EUR für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1-5 zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir die Abrechnung mit allen gesetzlichen Pflegekassen auf dem deutschen Markt durchführen können. Sie müssen also nicht Ihre Pflegekasse wechseln, um für den Bezug einer PIA-Pflegebox berechtigt zu sein.
Nein, in der Regel müssen Sie den Antrag für den Bezug von Pflegehilfsmitteln nicht jährlich neu stellen. Wenn Ihr Antrag von Ihrer Pflegekasse einmal genehmigt wurde, gilt diese Genehmigung unbefristet. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Pflegebox mit hygienischen Verbrauchsmaterialen weiterhin monatlich beziehen können, solange die erforderlichen Voraussetzungen bestehen (z.B. Pflegegrad und häusliche Pflege).
Ein neuer Antrag kann dann notwendig werden, wenn:
Ein neuer Antrag kann dann notwendig werden, wenn:
- sich Ihr Pflegegrad ändert,
- Sie die Pflegekasse wechseln,
- Sie den Anbieter Ihrer Pflegebox wechseln oder
- sich die Pflegesituation wesentlich verändert (z.B. Umzug in ein Pflegeheim).
Sie müssen den monatlichen Betrag von 42 EUR nicht vollständig ausschöpfen. Dies ist die Obergrenze, die von den Pflegekassen vorgegeben wird. Sie können sich jedoch frei dafür entscheiden, in welcher Höhe sie dieses Budget nutzen möchten.
Der Betrag kann durch Anpassungen der Produktzusammenstellung in Ihrer Bestellung monatlich variieren. In unserem Bestellprozess ist es Ihnen jedoch nicht möglich, den Betrag von 42 EUR zu überschreiten.
Der Betrag kann durch Anpassungen der Produktzusammenstellung in Ihrer Bestellung monatlich variieren. In unserem Bestellprozess ist es Ihnen jedoch nicht möglich, den Betrag von 42 EUR zu überschreiten.
Auswahl der Pflegehilfsmittel
Ja, Sie können sich jeden Monat gezielt die Pflegehilfsmittel aus unserem Sortiment aussuchen, die für Ihre Situation am besten passen. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie Anpassung in der Produktzusammensetzung vornehmen oder nicht. Trifft bis 3 Tage vor dem nächsten Liefertermin keine Änderung der Auswahl Ihrer Verbrauchsmaterialien bei uns ein, erhalten Sie erneut die gleichen Produkte, wie in dem vorherigen Monat. Zu einem späteren Zeitpunkt können Ihre Änderungswünsche für den Monat nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Inhalt der neuen Pflegebox kann immer dann festgelegt werden, wenn die letzte Bestellung vollständig bearbeitet ist. Sobald Ihre Lieferung bei uns das Lager verlassen hat und der Prozess unsererseits somit abgeschlossen ist, können Sie sich in Ihrem Account einloggen und entscheiden, welche Pflegehilfsmittel Sie in dem kommenden Monat mit Ihrer PIA-Pflegebox erhalten möchten. Dies funktioniert bis 3 Tage vor Ihrem nächsten Versanddatum.
Zu einem späteren Zeitpunkt sind für den anstehenden Monat weitere Anpassungen für Ihr Sortiment an Pflegehilfsmitteln nicht mehr möglich.
Zu einem späteren Zeitpunkt sind für den anstehenden Monat weitere Anpassungen für Ihr Sortiment an Pflegehilfsmitteln nicht mehr möglich.
Lieferung
Der von Ihnen im Bestellvorgang ausgefüllte Antrag muss zunächst von Ihrer Pflegekasse genehmigt werden, bevor wir Ihre Hygieneprodukte für den Versand vorbereiten.
Dies dauert im Normalfall maximal eine Woche.
Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihre Pflegeprodukte spätestens 2 Wochen nach Ihrer Bestellung erhalten.
In den darauffolgenden Monaten entfällt der Bearbeitungs- und Genehmigungsvorgang Ihres Antrags bei der Pflegekasse. Somit erhalten Sie anschließend jeden Monat Ihre PIA-Pflegebox zur gleichen Zeit.
Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihre Pflegeprodukte spätestens 2 Wochen nach Ihrer Bestellung erhalten.
In den darauffolgenden Monaten entfällt der Bearbeitungs- und Genehmigungsvorgang Ihres Antrags bei der Pflegekasse. Somit erhalten Sie anschließend jeden Monat Ihre PIA-Pflegebox zur gleichen Zeit.
Sie erhalten Ihre PIA-Pflegebox einmal pro Monat. Der Tag kann dabei unterschiedlich ausfallen. Ab dem Versandtag Ihrer ersten Bestellung wird der Monatszyklus berechnet.
Wird Ihnen Ihre erste Lieferung also zu Beginn eines Monats zum ersten Mal zugestellt, erhalten Sie auch in den darauffolgenden Monaten Ihre PIA-Box zu Beginn.
Wenn Sie hingegen Ihre erste Lieferung gegen Ende des Monats erhalten, so erhalten Sie auch die darauffolgenden Lieferungen gegen Ende des jeweiligen Monats. So kann gewährleistet werden, dass Sie in einen konstanten Rhythmus fallen und die neuen Lieferungen Ihrer Pflegehilfsmittel entsprechend in Ihren Alltag einplanen können.
Wird Ihnen Ihre erste Lieferung also zu Beginn eines Monats zum ersten Mal zugestellt, erhalten Sie auch in den darauffolgenden Monaten Ihre PIA-Box zu Beginn.
Wenn Sie hingegen Ihre erste Lieferung gegen Ende des Monats erhalten, so erhalten Sie auch die darauffolgenden Lieferungen gegen Ende des jeweiligen Monats. So kann gewährleistet werden, dass Sie in einen konstanten Rhythmus fallen und die neuen Lieferungen Ihrer Pflegehilfsmittel entsprechend in Ihren Alltag einplanen können.
Rechnung und Zahlung
Nein, sofern Sie gesetzlich bei Ihrer Pflegekasse versichert sind, erfolgt die Übermittlung der Rechnung an Ihre Pflegekasse über uns. Nach der erfolgreichen Bestellung Ihrer Pflegehilfsmittel können Sie sich auf die Lieferung freuen und diese nach Erhalt direkt nutzen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Eine Abrechnungsfrom bei privaten Pflegekassen bieten wir derzeit nicht an.
Eine Abrechnungsfrom bei privaten Pflegekassen bieten wir derzeit nicht an.
Sonstiges
Nein, die Pauschale der Pflegekasse in Höhe von 42 EUR ist nur für spezifische Hygieneartikel, die Sie in unserem Sortiment finden. Sie gilt ausschließlich für hygienische Verbrauchsmaterialien bei der Unterstützung der häuslichen Pflege durch vertraute Privatpersonen.
Für Haushaltshilfen gibt es ein gesondertes Unterstützungsprogramm Ihrer Pflegekasse. Diese übernimmt auf Antrag einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich ab Pflegegrad 1.
Für Haushaltshilfen gibt es ein gesondertes Unterstützungsprogramm Ihrer Pflegekasse. Diese übernimmt auf Antrag einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich ab Pflegegrad 1.
Nein, als Dienstleiser dürfen Pflegedienste die Pflegeboxen nicht beziehen und die darin enthaltenen Hygieneartikel für die Pflege verwenden.
Die Pflegeboxen dienen ausschließlich der Erleichterung der häuslichen Pflege durch Angehörige. Diese Rechtslage wurde im Juli 2024 verschärft. Seitdem muss die Initiative zur Bestellung einer Pflegebox von der versicherten Person mit einem entsprechenden Pflegegrad 1-5 ausgehen. Die Weiterleitung durch einen Pflegedienst ist untersagt. Somit müssen Pflegedienste ihre Hygieneartikel eigenständig beschaffen und finanzieren. Sie dürfen die 42 EUR Pauschale nicht in Anspruch nehmen.
Die Pflegeboxen dienen ausschließlich der Erleichterung der häuslichen Pflege durch Angehörige. Diese Rechtslage wurde im Juli 2024 verschärft. Seitdem muss die Initiative zur Bestellung einer Pflegebox von der versicherten Person mit einem entsprechenden Pflegegrad 1-5 ausgehen. Die Weiterleitung durch einen Pflegedienst ist untersagt. Somit müssen Pflegedienste ihre Hygieneartikel eigenständig beschaffen und finanzieren. Sie dürfen die 42 EUR Pauschale nicht in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich haben Sie nur dann einen Anspruch auf eine Pflegebox, wenn Sie von einer privaten Bezugsperson in Ihrem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Somit muss für den Bezug monatlich für Ihre Pflegekasse nachvollziehbar sein, dass sie in Ihrem häuslichen Umfeld umsorgt wurden.
Haben Sie nun einen Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Rehaklinik, kann Ihr Anspruch auf Ihre Pflegebox unter Umständen für diesen Monat entfallen.
Dies gilt es zu beachten:
Befinden Sie sich also in einem längeren Klinikaufenthalt, so ist es ratsam, den Bezug Ihrer Pflegebox für den Monat zu pausieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Kostenabrechnung mit Ihrer Pflegekasse kommen.
Haben Sie nun einen Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Rehaklinik, kann Ihr Anspruch auf Ihre Pflegebox unter Umständen für diesen Monat entfallen.
Dies gilt es zu beachten:
- Kurzer Klinikaufenthalt: Wenn der Aufenthalt nur vorübergehend ist (wenige Tage des Monats) und Sie nachweisen können, dass Sie davor und danach weiterhin in Ihrem häuslichen Umfeld durch eine private Person gepflegt wurden, haben Sie weiterhin den Anspruch auf Ihre Pflegebox.
- Längerer Klinikaufenthalt: Handelt es sich um einen längeren Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha, der mindestens einen gesamten Monat dauert, so entfällt für diese Zeit Ihr Anspruch auf eine Pflegebox. In dieser Zeit ist das entscheidende Kriterium nicht mehr gegeben, dass Sie sich in Ihrem häuslichen Umfeld befinden. Stattdessen werden Sie in dieser Zeit von einer professionellen Einrichtung betreut, die nicht zu der Nutzung der hygienischen Verbrauchsmaterialen aus Ihrer Pflegebox berechtigt ist.
Befinden Sie sich also in einem längeren Klinikaufenthalt, so ist es ratsam, den Bezug Ihrer Pflegebox für den Monat zu pausieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Kostenabrechnung mit Ihrer Pflegekasse kommen.
- Änderungen: Sie können den Inhalt Ihrer PIA-Pflegebox monatlich anpassen und somit verschiedene Hygieneprodukte aus unserem Sortiment austesten und verwenden.
- Kündigung: Sie sind an keine feste Vertragslaufzeit gebunden und können somit monatlich von Ihrem Vertrag zurücktreten.
Dies bietet Ihnen Flexibilität und Entscheidungsfreiheit. - Sie können den Bezug einer Pflegebox auch pausieren.
Dies kann vor allem dann von Relevanz sein, wenn die bezugsberechtigte Person einen Krankenhausaufenthalt hat.